Das Bundesgericht hat unter BGer 9C_752/2015 einen Leitentscheid zur Sorgfaltspflicht bei der Vermögensverwaltung in Pensionskassen veröffentlicht.
Der Entscheid mag im Hinblick auf den konkreten Fall richtig sein. Die verallgemeinernden Ausführungen des Bundesgerichts zur Vermögensanlage – insbesondere die Tatsache, dass es die Risikofähigkeit der Kasse einzig aufgrund des Deckungsgrads beurteilt hat – ist in der Pensionskassenwelt aber auf Kritik gestossen. In einem Beitrag reagiert die BVG-Beratungs- und Experten-Gesellschaft BERAG auf das Urteil und legt dar, wie die Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung festgelegt werden sollte. Dabei geht sie insbesondere darauf ein, welche Faktoren ausser dem Deckungsgrad zur Beurteilung der Risikofähigkeit relevant sind.